Rettungsdienst-Fortbildung
Die Tätigkeit im Rettungsdienst setzt voraus, dass das nichtärztliche Personal regelmäßig fortgebildet wird. Diese Fortbildung muss dem Personal die jeweils aktuellen medizinischen, organisatorischen und technischen Anforderungen vermitteln (Art. 44 (1) Satz 1 und 3 BayRDG).
Im Bayerischen Roten Kreuz werden die Präsenzanteile der Fortbildung für Mitarbeiter:innen im Rettungsdienst in den jeweiligen BRK-Bezirksverbänden durch beauftragte Bildungsstätten durchgeführt – im BRK-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken so durch das Kompetenzzentrum Bildung des BRK-Kreisverbandes Bayreuth und das Bildungszentrum des BRK-Kreisverbandes Nürnberg-Stadt.
Folgende Themen werden zur Zeit in der Fortbildung als Präsenzveranstaltung (1 Tag = 8 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten) vermittelt: