Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bildungszentrum des Bayerischen Roten Kreuzes, K.d.ö.R, Kreisverband Bayreuth, welche bei einer Beauftragung einer Bildungsmaßnahme fester Bestandteil und damit verbindlich werden.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von Ersthelfern (betriebliche Ersthelfer und Privatpersonen) und betreffen die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Auftraggeber ist die jeweils anmeldende Firma, vertreten durch einen entsprechend berechtigten Mitarbeiter, oder die anmeldende Privatperson. Auftragnehmer ist das Bildungszentrum des BRK Kreisverband Bayreuth.

2. Anmeldung und Vertragsdurchführung

2.1. Der Auftraggeber stellt dem Bildungszentrum diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung des Bildungszentrums nötig sind. Das Bildungszentrum verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

2.2. Die Anmeldung des Auftraggebers erfolgt schriftlich oder mündlich. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail oder SMS zu Stande.

2.3. Das Bildungszentrum ist berechtigt, die Durchführung der Bildungsmaßnahme abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Bildungszentrums die Seminarraumausstattung oder andere Gegebenheiten die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.

2.4. Bei einer Absage der Bildungsmaßnahme durch das Bildungszentrum erstattet dieses keinerlei Kosten wie evtl. Fahrtkosten, etc.

2.5. Die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer reservierten Termine für die Durchführung von geschlossenen Bildungsmaßnahmen haben eine Optionsfrist von 10 Tagen, beginnend mit dem Tag der Vereinbarung. Nach diesem Zeitraum verfällt die Reservierung und die Termine werden unverzüglich freigegeben.

3. Rücktrittsregelung und Ausfall

3.1. Sie können Ihre Kursteilnahme bis 10 Tage vor Durchführung der Bildungsmaßnahme kostenfrei stornieren, danach sind wir leider gezwungen die Kursteilnehmergebühr mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (www.brk-bayreuth.de/bildungszentrum) in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht wenn der Auftraggeber Ersatzteilnehmer in gleicher Anzahl für die jeweilige Bildungsmaßnahme anmeldet, bzw. der Lehrgangsplatz durch den Auftragnehmer anderweitig belegt werden kann. Hierzu ist der Auftragnehmer in der Nachweispflicht.

3.2. Stornierungskosten:

  • 9 – 5 Tage vor Seminarbeginn 10,00 €
  • 4 – 1 Tage vor Seminarbeginn 20,00 €
  • Bei nicht erscheinen oder Abmeldung am Seminartag, wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.

4. Abrechnung der Teilnehmer / Kosten

4.1. Der Auftragnehmer rechnet die Teilnahme der betrieblichen Ersthelfer direkt mit dem jeweils zuständigen Übernehmenden (Berufsgenossenschaft) des Auftraggebers ab.

4.2. Sollte der Auftraggeber bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert sein, so benötigt der Auftragnehmer vor der Durchführung der Bildungsmaßnahme eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung, welche der Auftraggeber direkt bei der KUVB anfordert und dem Auftragnehmer zusendet.

4.3. Sollte der Auftraggeber bei der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert sein, so benötigt der Auftragnehmer vor der Kursdurchführung das BG-Teilnehmerformular im Original. Weiterhin wird das vom Auftraggeber ausgefüllte Anmeldeformular (Original, keine Kopie) zur Ersthelferausbildung mit folgenden Angaben benötigt:

  • zuständiger Unfallversicherungsträger
  • Mitgliedsnummer des Unternehmens

4.4. Der Auftraggeber reicht das vollständig ausgefüllte Formular bis spätestens zum Beginn der Bildungsmaßnahme im Original bei dem Auftragnehmer, zur Abrechnung mit dem Übernehmenden ein. Im Falle von Kostenübernahmeerklärungen, die nicht bis spätestens 10 Tage nach Durchführung der Bildungsmaßnahme beim Auftragnehmer vorliegen, erfolgt die Rechnungsstellung an den Auftraggeber. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung  stellen. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht mehr möglich.

4.5. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten. Bei Privatpersonen rechnet der Auftragnehmer die Teilnahme direkt mit dem Auftraggeber bei Buchung über den Online-Bezahldienst Paypal, oder zu Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme als Barzahlung ab. Die Teilnahmegebühr umfasst die Kosten der entsprechenden Unterrichtung und der unterrichtsbegleitenden Materialien.

4.6. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben, es fällt keine Mehrwertsteuer an, da auf Grund gesetzlicher Regelungen die Bildungsmaßnahme von der Umsatzsteuer befreit ist.

5. Nichterscheinen von Teilnehmern

5.1. Angemeldete Teilnehmer welche nicht an der Bildungsmaßnahme teilnehmen, werden unabhängig des Grundes der Nichtteilnahme mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (www.brk-bayreuth.de/bildungszentrum)  in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht wenn der Auftraggeber Ersatzteilnehmer für den jeweiligen Kurs entsendet.

6. Unterrichts- / Seminarzeiten

6.1. Falls nicht anders angegeben, finden die Schulungsveranstaltungen jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Mittagspause ist i. d. R. von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr, eine Pausenverpflegung ist nicht inkludiert, kann aber gegen Bezahlung in der hauseigenen MENSA angeboten werden.

7. Schulungsort und Parkplätze

7.1. Alle Aus- und Fortbildungen werden grundsätzlich in den Räumen des Auftragnehmers durchgeführt.

7.2. Der Schulungsort ist, falls nicht anders vereinbart und aufgeführt, der BRK Kreisverband Bayreuth, Weiherstraße 19, 95448 Bayreuth. Öffentliche Parkflächen stehen rund um das Anwesen des Auftragnehmers zur Verfügung. Das Parken erfolgt durch die Teilnehmer auf eigene Gefahr.

8. Hausrecht und Verhaltensregeln

8.1. Die Verhaltensregeln und die Hausordnung sind für alle Teilnehmer im Gebäude des Auftragnehmers bindend. Der Geschäftsführer des Auftragnehmers und seine Stellvertreter üben das Hausrecht aus.

9. Haftung des Auftragnehmers

9.1. Das Bildungszentrum haftet gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

9.2. Das Bildungszentrum haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Bildungszentrums beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Bildungszentrum gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

9.3. Das Bildungszentrum haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schades für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.4. Das Bildungszentrum haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf 25.000 € je Schadenfall.

9.5. Sonstige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Räumliche und sachliche Voraussetzungen (nur bei In-House-Schulungen)

10.1. Bei allen Seminaren, welche nach den Grundsätzen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 304-001) durchgeführt werden, muss unter anderem in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ein „geeigneter“ Schulungsraum von mindestens 50 m zur Verfügung stehen.

11. Rechtsgrundlagen und Qualitätsanforderungen

11.1. Auftragnehmer und Auftraggeber stellen gleichermaßen die Einhaltung der Grundsätze der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, in der jeweils gültigen Fassung sicher.

11.2. Das Bildungszentrum wird die Bildungsmaßnahmen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen. Über die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme stellt das Bildungszentrum eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer der Bildungsmaßnahme vollumfänglich (insbesondere den praktischen Übungen) beiwohnte.

12. Verbraucherschlichtung

12.1. Das Bayerische Rote Kreuz nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherschlichtungsgesetz teil.

13. Inkrafttreten

13.1. Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2021 in Kraft.

Unser Lehrgangsangebot steht allen Interessierten offen, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Mit der Anmeldung zu einer Weiteroder Fortbildung erklären Sie sich mit den folgenden Regelungen einverstanden:

Anmeldung

Sie erfolgt online über unsere Website. Der Anmeldeschluss ist jeweils angegeben. Die Anmeldung ist verbindlich und wird über eine automatisch generierten E-Mail bestätigt.

Notwendige Bewerbungsunterlagen für berufsbegleitende Weiterbildungen

Folgende Unterlagen werden für die Weiterbildungen bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zwingend benötigt:

  • Lebenslauf
  • Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung (Urkunde der Regierung) sowie das Prüfungszeugnis der Schule
  • Freistellungs- und Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers
  • gilt nur für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und zur Praxisanleitung: Zeugnis des Arbeitgebers und dessen Bescheinigung über die Berufspraxis (sofern eine bestimmte Anzahl an Berufsjahren Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist)

Kosten

Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen.

In diesen Kosten sind umfasst:

  • der entsprechende Unterricht
  • die entsprechenden Unterrichts-materialien
  • kleiner Snack, Kaffee, Kaltgetränke (falls angegeben)

In diesen Kosten sind nicht umfasst:

  • etwaige Übernachtungskosten
  • etwaige zusätzliche Verpflegungskosten
  • etwaige Reisekosten

Rechnungsstellung / Fälligkeit der Lehrgangskosten

Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Lehrgangs und kann als Gesamtbetrag oder in einer zu vereinbarenden Ratenzahlungen jeweils zum letzten Tag eines Monats beglichen werden.

Unterrichtszeiten

Falls nicht anders angegeben, finden die Fortund Weiterbildungen jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt, Mittagspause ist im Regelfall von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr.

Lehrgangsort und Parkplätze

Der Lehrgangsort ist, falls nicht anderes aufgeführt, das BRK Kompetenzzentrum, Weiherstraße 19, 95448 Bayreuth. Achtung: Es finden keine Veranstaltungen mehr am alten Standort Dr.-Franz-Straße statt. Ein öffentlicher Parkplatz steht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Inhouse-Schulungen werden auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten durchgeführt.

Lehrgangsbescheinigung

Die Teilnehmer der Weiterbildungen (Praxisanleiter, Gerontopsychiatrische Fachkraft, Pflegedienstleitung, Aufbaumodul Einrichtungsleitung und Rettungssanitäterlehrgang) erhalten bei Bestehen des Lehrgangs ein entsprechendes Zertifikat.

Die Teilnehmer der Fortbildungen und Inhouse-Schulungen erhalten am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebestätigung.

Außerordentliche Kündigungsgründe seitens des Dienstleisters

Der Dienstleister kann schriftlich ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn

  1. 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern pro Lehrgang nicht erreicht wurde. Im Falle des Rücktritts durch den Dienstleister werden alle bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen an die betroffenen Teilnehmer unverzüglich zurückerstattet. Sämtliche betroffene Teilnehmer werden über den Rücktritt unverzüglich schriftlich informiert.
  2. der Teilnehmer mit der Zahlung der monatlichen Lehrgangsgebühr zum zweiten Male in Verzug gerät.

Frist der ordentlichen Kündigung / Rücktritt

Der Dienstleister kann unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Eine etwaige Stornierung durch die Teilnehmer oder die Einrichtung hat in der Schriftform zu erfolgen und wird durch den Dienstleister in der Schriftform bestätigt. Werden Teile der Leistungen durch den Teilnehmer nicht in vollem Umfang genutzt, entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückvergütung.

Ihre fristgerechte Anmeldung können Sie innerhalb von 7 Werktagen, beginnend mit dem Tag Ihrer Anmeldung, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile widerrufen.

Bei allen Bildungsmaßnahmen können Teilnehmer bis 28 Tage vor Bildungsmaßnahmenbeginn ihre Teilnahme kostenfrei absagen. Bei Abmeldung bis 21 Kalendertage vor der Bildungsmaßnahme werden 25 Prozent, bis 14 Kalendertage 50 Prozent und danach 100 Prozent der jeweiligen Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim BRK Kompetenzzentrum.

Außer bei modularen Bildungsmaßnahmen ist die Teilnahme übertragbar bzw. können jederzeit geeignete Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern diese über die gegebenenfalls bestehenden Teilnahmevoraussetzungen verfügen.

Vorbehalt des Widerrufs des Vertragsabschlusses durch den Dienstleister

Der Dienstleister behält sich vor, den Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen, wenn

  1. der Teilnehmer bei der Anmeldung falsche oder irreführende Angaben macht
  2. die notwendigen Bewerbungsunterlagen bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn dem Dienstleister nicht vorliegen.

Haftung des Dienstleisters

Der Dienstleister enthält sich jeglicher Haftung bzgl. Diebstahl, Verlust und / oder Beschädigung des privaten Eigentums der Teilnehmer innerhalb des Gebäudes, auf dem Gelände des Dienstleisters mit Ausnahme grob fahrlässiger und vorsätzlicher Pflichtverletzungen.

Hausrecht und Verhaltensregeln

Die Verhaltensregeln und die Hausordnung sind für alle Teilnehmer und Gäste bindend.

Die Leitungen des Bildungsund Kompetenzzentrums üben das Hausrecht aus.

Streitbeteiligungsverfahren

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind zertifiziert nach AZAV und durch die Arbeitsagentur förderbar.

Das BRK Kompetenzzentrum ist ein hierfür zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung

(Zulassungsnummer: 348371 AZAV)