Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Pflegedienstleitung sowie die Ausbildung zur Pflegehelferin / zum Pflegehelfer (Pflegeassistenz)
kann grundsätzlich über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Die BRK Schulen haben mit dem zugehörigen Kompetenzzentrum eine DQS Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Förderung / Zertifizierung
![Logo Arbeitsmarktinstrumente AZAV](https://www.brk-kompetenzzentrum.de/wp-content/uploads/2021/11/brk-bildungs-kompetenzzentrum-foerderung-azav.jpg)
Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III
Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.
Ausgewählte Angebote werden durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Diese sind mit einem Hinweis gekennzeichnet.
![Logo Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege](https://www.brk-kompetenzzentrum.de/wp-content/uploads/2021/11/logo-foerderhinweis-stmgp.png)