Förderung / Zertifizierung

Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Pflegedienstleitung sowie die Ausbildung zur Pflegehelferin / zum Pflegehelfer (Pflegeassistenz)
kann grundsätzlich über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Die BRK Schulen haben mit dem zugehörigen Kompetenzzentrum eine DQS Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

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Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III

Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.

Ausgewählte Angebote werden durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Diese sind mit einem Hinweis gekennzeichnet.

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