Vorraussetzung als Rettungssanitäter/in im Sinne des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
Rettungssanitäter/in kann werden, wer
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (Hinweis: Der Grundlehrgang kann mit 17 Jahren begonnen werden)
- mindestens der Abschluss der Mittelschule oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung dieser Tätigkeit ergibt
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung dieser Tätigkeit geeignet ist
über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der
- deutschen Sprache verfügt