Infektionsschutzverordnung verschärft

Newskategorie: Kompetenzzentrum

Aufgrund der 15. Infektionsschutzverordnung gilt in der Aus- und Fortbildung die 2G-Regelung. Für die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung müssen Sie geimpft oder genesen sein. Negative Tests reichen nicht mehr aus. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Viele Angebote werden derzeit online durchgeführt.
Gerne informieren wir Sie über den Status Ihres gewünschten Lehrgangs.